Alles Gute zum 10. Geburtstag lieber Equal Pay Day
Am zehnten Geburtstag des Equal Pay Day in Österreich am 13. Oktober 2017 gibt es eigentlich keinen Grund zu feiern. Der Gender Pay Gap beträgt immer noch 21,7 Prozent. Auch wenn Frauen heute für ihre Arbeit besser entlohnt werden, schließt sich die Einkommensschere nur langsam. Dabei gibt es eine Vielzahl von Gesetzen, wie das Gleichbehandlungsgesetz aus dem Jahr 1979, dass die unterschiedliche Entlohnung von Frauen und Männern bei gleicher Leistung verbietet. Mit der verpflichteten Legung von Einkommensberichten seit dem Jahr 2011 versucht der Gesetzgeber ein Werkzeug zur Offenlegung von etwaigen Lohndiskriminierungen zu schaffen, aber bis heute gibt es kein Kompetenzzentrum um diese Berichte auszuwerten. Forderungen nach einem Lohntransparenzgesetz sind bisher noch nicht umgesetzt worden.
Sozialdemokratinnen und Gewerkschafterinnen verlangen, dass zur Beseitigung des Einkommensnachteils der Turbo eingeschaltet wird. Geht es nämlich im gleichen Tempo weiter, dauert es noch 60 Jahre, bis der Gender Pay Gap und somit der Equal Pay Day Geschichte sind und somit auch deren „Geschwister“, der Gender Wealth Gap, der Gender Pension Gap und der Gender Time Gap. Im Laufe eines Erwerbslebens verdienen Frauen um 435.000 Euro weniger Lohn als Männer – und das, da sind sich alle einig, ist unakzeptabel.
Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit
Vorschläge zur Schließung der Einkommensschere gibt es viele, von der generellen Arbeitszeitverkürzung, damit Männer und Frauen sich Betreuungspflichten trotz Vollzeitbeschäftigung teilen können, die Anhebung der Gehälter und Löhne in den typischen Frauenbranchen wie Handel und Pflege, die Verteuerung von Teilzeitbeschäftigungen, der Ausbau von Kinder- und Altenbetreuungseinrichtungen und auch, dass Frauen technische Berufe ergreifen sollen und so leichter Zugang zu besser bezahlten Arbeitsplätzen erhalten.
All diese Forderungen sind nicht neu. Bereits im Jahr 1925 skandierten die Demonstrantinnen beim Internationalen Frauentag „Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit“, drei Jahre später prangerte die Gewerkschafterin Anna Boschek „das allerärgste Unrecht der unwürdigen Entlohnung der Frauen“ an und selbst im Jahr der Frau (1975) mussten die Sozialdemokratinnen noch darauf aufmerksam machen, dass der gleiche Lohn noch ausständig wäre, und die inzwischen verstorbene Frauenministerin Sabine Oberhauser verglich in einem Kurier-Interview im Jahr 2016 die Situation der Frauen in Österreich mit einer „chronischen Krankheit, deren stärkstes Syndrom die ungleiche Bezahlung von Männern und Frauen“ sei.
Heilmittel - Kollektivvertrag
Ein wirksames „Heilmittel“ zur Beseitigung der Lohndiskriminierung ist der Kollektivvertrag. Für 98 Prozent aller unselbstständig Beschäftigten gilt einer der rund 800 Kollektivverträge. War es Anfangs des 20. Jahrhunderts noch selbstverständlich, dass es Frauen- und Männerlohngruppen in den Kollektivverträgen gab, wurden diese nach einem Streik der Metallarbeiter_innen im Jahr 1962 sukzessive abgeschafft. Ein Prozess der bis in die 1990er Jahre dauern sollte und so manch skurrilen Umweg nahm. Von der einfachen Umbenennung von Frauenlohngruppen über die Einführung von Etappenlöhnen bis hin zur Festschreibung von sogenannten „Hemmnisbestimmungen“. Mit der Verabschiedung des Gleichbehandlungsgesetzes im Jahr 1979 sahen sich die Gewerkschafterinnen am Ziel und auch wenn ein Großteil der Frauenlohngruppen abgeschafft wurden, verblieben die Arbeiterinnen in den unteren Lohngruppen. Also griffen die Verhandler_innen zu einem neuen Werkzeug, der solidarischen Lohnangleichung, sprich die unteren Lohngruppen wurden um einige Prozentpunkte mehr angehoben als die oberen. Und als dass die Lohnschere sich immer noch nicht schloss, setzten sie in den 1990er Jahren 10.000 Schilling, 2010 1.000 Euro und seit 2017 1.500 Euro Mindestlohn durch. Dennoch die Einkommensschere bleibt offen. Auch wenn sie sich seit den 1920er Jahren schließt: lag er etwa im Jahr 1925 noch zwischen 25 und 60 Prozent, waren es im Jahr 1953 48 Prozent und 1979 sogar 58 Prozent und jetzt, im Jahr 2017 sind es 21,7 Prozent.
In den Kollektivverträgen werden aber auch die branchenspezifischen Rahmenbedingungen geregelt und in einigen ist bereits die Anrechnung von Karenzzeiten auf dienstzeitabhängige Zahlungen zwischen zehn bzw. 22 Monaten festgeschrieben. Dennoch fehlen diese Regelungen vor allem in Kollektivverträgen für die sogenannten „Frauenbranchen“.
Die Beratungsfirma Accenture kam zum Schluss, dass sich die Lohnlücke „schon 2044“ schließen könnte, würden Frauen ihre digitalen und technologischen Kompetenzen ausbauen, sich besser vernetzen und „ihre Karriere ordentlicher“ planen – aber auch Regierungen und Unternehmen müssten kräftig mithelfen, dass sich die Einkommensschere endlich schließt und es am Equal Pay Day am 31. Dezember tatsächlich etwas zu feiern gäbe.