Alexander Biach ist Direktor des Wiener ÖVP-Wirtschaftsbundes und Obmann der Wiener SVA. Biach ist der Meinung, dass die SVA besser ist als ihr Ruf und erklärt im Interview, was man trotzdem noch besser machen könnte.
dieZeitschrift: 2010 lag die Wahlbeteiligung bei den Wirtschaftskammerwahlen bei 41 Prozent. Die WKO muss doch etwas falsch machen, wenn ihre Mitglieder nicht wählen gehen?
Biach: Das ist ja nicht eine Wahl, sondern 103 verschiedene Wahlen. Jede Branche wählt ihre Vertreter. Die Wahlbeteiligung ist in den einzelnen Gruppen völlig unterschiedlich. Bei manchen lag die Wahlbeteiligung bei 80 Prozent, bei anderen bei zwei Prozent. In manchen Gruppen treten gar keine anderen Fraktionen als der Wirtschaftsbund an. Da ist natürlich auch die Wahlbeteiligung gering.
dieZeitschrift: Die WKO-Wahl scheint eine sehr undemokratische Angelegenheit zu sein.
Biach: Nein. In Wien gibt es 102 Bäcker. Wer die meisten von diesen 102 Bäcker-Stimmen bekommt, hat die Mehrheit, wird diese Branche vertreten und den Kollektivvertrag aushandeln. Das einzig relevante für einen Unternehmer ist seine Branchenvertretung.
„Das System in Österreich ist einfach“
dieZeitschrift: Kommen wir zum größten Problem für die meisten Kleinunternehmern, die SVA. Vor allem das berühmt-berüchtigte dritte Jahr bereitet vielen enorme Schwierigkeiten. Niemand versteht, warum man SVA-Beiträge nicht monatlich zahlen kann.
Biach: Wir haben diese Regelung deshalb eingeführt, damit die Unternehmer am Anfang nur mit einer Beitragsgrundlage eingestuft werden. Nach drei Jahren kommen dann eventuelle Nachzahlungsforderungen, wenn man über die Mindestbeitragsgrundlage gekommen ist. Am Anfang fanden das alle super. Und dann haben sich alle darüber aufgeregt, dass sie im vierten Jahr ordentlich nachzahlen mussten. Also haben wir beschlossen, dass es eine Dreijahresübergangsfrist gibt. Das heißt, sie verteilen die Nachzahlung für die ersten drei Jahre auf die Jahre vier, fünf und sechs. Es gibt auch die Möglichkeit von Ratenzahlungen und Stundungen. Außerdem kann man auf Wunsch auch monatlich einzahlen.
dieZeitschrift: : Welchen Sinn hat Ihrer Meinung nach die Doppelversicherung?
Biach: Das System in Österreich ist einfach, wirkt aber kompliziert. Es gibt die sogenannte Topfformel. In den werfen sie die selbstständigen und unselbstständigen Einkünfte hinein. Geht der Topf über, haben Sie die Höchstbemessungsgrundlage erreicht. Bis dahin zahlen sie, was Sie ohnehin zahlen würden. Die SVA ist von den Kosten her niedriger als die ASVG. Ich gehe jede Wette ein: Wenn es sich jeder aussuchen könnte, wo er versichert ist und dann über die tatsächlichen Kosten und Leistungen informiert, dann würden 90 bis 100 Prozent bei der SVA bleiben.
„Ich bekenne mich zum Selbstbehalt“
dieZeitschrift: Jeder, der doppelt versichert ist und zum Arzt geht, verrechnet über die ASVG, weil er dann keinen Selbstbehalt zahlen muss. Die Doppelversicherung geht also zu Lasten der ASVG.
Biach: Ich bekenne mich zum Selbstbehalt. Er ist keine Einnahmequelle, sondern ein Steuerungselement. Wenn jemand eine Gesundenuntersuchung macht, kann er den Selbstbehalt damit halbieren. Das nehmen auch viele in Anspruch. Außerdem zahlt ja nicht jeder einen Selbstbehalt. Kinder, chronisch Kranke und Versicherte mit sehr niedrigen Einkommen sind ausgenommen.
dieZeitschrift: Sind Sie sich sicher, dass auch alle Selbstständigen über alle Ausnahmen Bescheid wissen?
Biach: Es wird überall beworben. Bei Diskussionen sagen aber die meisten, dass sie davon noch nie gehört haben. Natürlich kann man sagen, es ist eine Bringschuld. Stimmt. Aber es ist auch eine gewisse Holschuld. Ich bin auch ein Verfechter der Beitragssenkung. Wir haben diese Woche diskutiert, dass wir die Mindestbeiträge weiter um 200 bis 250 € runter senken sollen. Die sind derzeit bei etwa 700 €. Das ist ungerecht, denn das zahlen Sie in jedem Fall, egal wie viel Sie einnehmen. Dann profitieren alle, auch die Kleinstverdiener. Wird der Selbstbehalt gestrichen, profitieren nur Besserverdiener. Die Geringverdiener können sich ja sowieso befreien lassen. Ich unterschreibe jede Woche 200 Selbstbehalts-Befreiungen.
„Die SVA bietet eine gute Zusatzversicherung an“
dieZeitschrift: Ist diese Senkung bereits sicher?
Biach: Nein, nein. Das ist die Position, die die SVA letzten Montag eingenommen hat. Da waren alle Fraktionen anwesend. Wir haben diesen Beitrag in den letzten Jahren immer wieder gesenkt. Würden wir den Selbstbehalt streichen, würden die Beiträge wieder steigen. Wir müssen aber vom Gesetz her Reserven halten, es könnte ja auch ein Crash kommen.
dieZeitschrift: Was sagen Sie zu dem Krankengeld ab dem 43. Tag? Das ist doch existenzgefährdend für Kleinunternehmer.
Biach: Das Krankengeld beträgt 28 € am Tag. Ich weiß nicht, ob man davon leben kann.
dieZeitschrift: Natürlich ist das wenig, aber besser als nichts.
Biach: Ich wollte damit nur sagen, dass sie davon nicht leben können. Sie haben die Möglichkeit, ab dem vierten Tag Krankengeld zu bekommen, wenn Sie eine Zusatzversicherung abschließen. Sie bekommen dafür viele Zusatzleistungen, auch erste Klasse. Das Krankengeld bekommen sie sofort und automatisch ab dem vierten Tag.
dieZeitschrift: Reden Sie jetzt von einer Privatversicherung?
Biach: Nein. Die SVA bietet diese Versicherung an.
dieZeitschrift: Was kostet diese Versicherung?
Biach: Ab 30 Euro pro Monat. Die Berufsgruppe, in der die meisten Mitglieder diese Versicherung abgeschlossen haben, sind die Pflegerinnen. Die sind in diesem Bereich offensichtlich gut informiert. Aber die SVA muss diesbezüglich sicher noch besser informieren.
„Unterschätzen Sie die Betriebshilfe nicht“
dieZeitschrift: Auf welche Personen bezieht sich diese monatliche Prämie? Solche Versicherungsprämien sind doch immer auch abhängig von Alter oder gesundheitlichen Vorgeschichten.
Biach: Nein, das ist hier nicht der Fall, Die SVA darf aufgrund des Gleichheitsgrundsatzes keinen Unterschied machen. Man unterscheidet nur nach der Beitragsgrundlage.
dieZeitschrift: Wieviel Prozent der Mitglieder haben diese Versicherung?
Biach: Nicht sehr viele. Etwa zehn bis 15 Prozent. Ich glaube, dass sie bei Kleinunternehmern nicht sehr bekannt ist.
dieZeitschrift: Ist das nicht auch die Aufgabe der SVA, ihre Angebote bekannt zu machen?
Biach: Ja, natürlich. Aber dann kommt wieder der Vorwurf: „Das mit dem Krankengeld ab dem vierten Tag muss doch auch automatisch und ohne Zusatzversicherung gehen.“ Ich will sogar, dass es ab dem ersten Tag bezahlt wird. Doch jetzt kommt das „aber“: ich will nicht, dass es an Personen gezahlt wird, die das systematisch ausnutzen. Deshalb unser Vorschlag: Sie bekommen das Krankengeld ab dem 1. Tag rückwirkend, wenn Sie nachweisen, dass Sie eine lang anhaltende Krankheit haben. Ihnen steht dann auch automatisch ab dem 15. Tag eine Betriebshilfe zu.
dieZeitschrift: Die Betriebshilfe nutzt ja vielen EPUs nichts.
Biach: Das hängt davon ab. Es klappt zum Beispiel gut bei Gastronomen.
dieZeitschrift: Bei einem Grafiker wird es schon schwieriger.
Biach: Unterschätzen Sie das nicht. Die Betriebshilfe kann Kundenkontakte halten und Rechnungen ausstellen.
„Öffentliche Institutionen haben nie einen Fanclub“
dieZeitschrift: Mag sein, aber in der Kreativwirtschaft kann ja nicht einfach jemand anderer am eigenen Projekt weiterarbeiten.
Biach: Für alle kann man nie eine Lösung anbieten. Unsere Lösung ist, einzuspringen wo es geht. Die Betriebshilfe ist manchmal ganz gut, manchmal ist es so, wie Sie sagen. Ich bin der Meinung, dass die SVA viel schneller und serviceorientierter agieren muss. Aber Sie werden trotzdem keinen Fanclub der SVA finden. Öffentliche Institutionen haben nie einen Fanclub. Aber die SVA ist besser als ihr Ruf.
dieZeitschrift: Ich würde gerne noch einmal auf die Kreativwirtschaft zurückkommen. Das sture Betrachten eines Kalenderjahres passt für diese Berufsgruppen oft nicht. In einem Jahr arbeiten Sie an einem großen Projekt und verdienen fast nichts. Die Einkünfte kommen erst im nächsten Jahr auf das Konto. Sollte es für diese Gruppen nicht eigene Beitrags-Modelle geben?
Biach: Ein Kreativer, der keinen Gewerbeschein hat, kann sich ja als Künstler deklarieren. Dann können Sie die Vorteile der Künstlersozialversicherung genießen. Im gewerblichen Bereich macht das aber keinen Sinn, wenn Sie ein ganzes Jahr nichts verdienen. Da können Sie zusperren. Das würde man Ihnen aber auch in allen Beratungen sagen.