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LGBT

Verpartnert und verheiratet mit der gleichen Person

Sonntag, 26. Januar 2014
Der Südafrikaner Joel und der Österreicher Ettienne machten am 11.11.2009 einen schweren Fehler. Sie heirateten in Südafrika. 50 Tage zu früh. Denn das Gesetz, das Homosexuellen die eingetragene Partnerschaft in Österreich erlaubt, trat erst am 1.1.2010 in Kraft. Als sie von Südafrika nach Österreich ziehen wollten, begann für sie ein zwölf Monate langer bürokratischer Hürdenlauf. Der darin endete, dass sie verpartnert und verheiratet sind.

Vor zwanzig Jahren ging Ettiennes Mutter in Boksburg (Südafrika) zu Joel, um sich die Haare schneiden zu lassen. Sie ließ sich von ihrem Sohn abholen. Ettienne sah Joel, verliebte sich sofort und lud ihn zum Abendessen ein. Seither sind die Beiden ein Paar.

Kurze Zeit später half Ettienne Joel, seinen eigenen Laden in Durban zu eröffnen. Von 1996 bis 2010 betrieb er das Studio „Hair Active“. „Ich war sehr erfolgreich. Aber 2010 hatte ich die Wahl zu expandieren oder zu verkaufen. Also beschloss ich schweren Herzens, das Friseurgeschäft zu veräußern,“ erzählt Joel. Damals waren die beiden schon seit 16 Jahren ein Paar und wälzten keine Heiratspläne. Bis eines Abends jemand Joel fragte, ob er heiraten wolle. „Joel hat ganz verliebt gesagt, ja gerne“, erzählt Ettienne, „aber ich hatte eine Bedingung. Ich wollte das Joel mir einen offiziellen Antrag macht.“ Zwei Monate später, auf einer Kreuzfahrt, ging Joel in die Knie und hielt um Ettiennes Hand an. Ettienne lachte nur und sagte, „ist ja eh schon besprochen“. Beim Abendessen bestellte Ettienne eine Flasche Champagner. Als der Korken knallte, wurde ihm bewusst, dass er nun wirklich heiraten wird und flüchtete ins Zimmer. Joel nahm die Flasche Champagner und folgte ihm. Was danach passierte, bleibt in der Kabine.

Am 11.11.2009 heirateten die Beiden im Hotel Hilton in Durban. Die zuständige Magistratsbeamtin kam in die Nobelherberge und besiegelte die Heirat. Das südafrikanische Eherecht gilt für homosexuelle und heterosexuelle Paare gleichermaßen. In Österreich dürfen Homosexuelle sich erst seit dem 1.1.2010 verpartnern. Die 50 Tage, die zwischen der Heirat und dem in Kraft treten des Partnerschaft-Gesetzes in Österreich liegen, sollten den beiden noch große Schwierigkeiten bereiten.

In den vielen gemeinsamen Jahren, die sie am Indischen Ozean lebten, trug Joel einen Wunsch in sich. Er wollte nicht mehr nur in Österreich urlauben, sondern in Wien wohnen. Ettienne war von der Idee, ins kalte Österreich zu übersiedeln, nicht begeistert. „Ich bin nur aus Liebe zu Joel nach Wien gezogen. Ich mag Wien, aber nur im Sommer, und ich würde sofort zurück gehen,“ seufzt er.

Der Antrag

Factbox

Südafikaner dürfen in Österreich den Antrag zur Niederlassungsgenehmigung stellen, weil zwischen Südafrika und der EU ein Abkommen besteht.

Während eines Österreichurlaubs 2010 stellte Joel schließlich den Antrag auf Niederlassungsgenehmigung (Familienzusammenführung mit Drittstaatsangehörigen).

Jetzt begannen die Mühlen der Bürokratie zu mahlen, bis sie auf ein Problem stießen. Das südafrikanische Eherecht macht keinen Unterschied zwischen Homo-und Heterosexuellen. Das österreichische Gesetz der Eingetragenen Partnerschaften regelt nur die Begründung, die Wirkungen und die Auflösung zwischen gleichgeschlechtlichen Paaren. Die MA35 konnte keine Niederlassung erlauben.

Das Magistrat 35 ist für Einwanderung und die Vergabe von Staatsbürgerschaften zuständig und agiert auch als Standesamt. Joel legte die südafrikanische Heiratsurkunde vor und erhielt die Auskunft: „Die Eheschließung erfolgte vor dem Inkrafttreten des eingetragenen Partnerschaftsgesetzes. Deshalb kann sie nicht berücksichtigt werden.“

Ein klares Jein aus dem Ministerium

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Marliese Mendel

Die zuständigen Beamten schickten aber trotzdem eine Anfrage an das Justizministerium, um die Rechtsfrage zu lösen und erhielten die Antwort im Jänner 2011: „Es kann nicht abschließend beurteilt werden.“ Der Leiter des Fachbereichs Einwanderung, Wilhelm Witt, sagt: „Es musste nach dem internationalen Privatrechtsgesetz ermittelt werden, welche Rechtsordnung in diesem Fall anzuwenden ist – die Südafrikanische oder die Österreichische.“

Die zuständigen Beamten versuchten nun zu eruieren, ob die im Ausland geschlossene Ehe in Österreich als Verpartnerung anerkannt werden kann. Das Bundesministerium beantwortet die Anfrage mit einem klaren „Jein“: „diese Ehe ist nicht als Ehe zu führen, sondern als eingetragene Partnerschaft gültig“.

Joel reiste mit einem gültigen Dreimonats-Visum im Mai 2011 nach Österreich. „Wir hatten schon 1000e E-Mails geschrieben und auch beschlossen: falls es bis zum Ende unseres Urlaubs nicht klappt, dann gehen wir zurück nach Durban“, sagt Ettienne. Für Joel war es nervenaufreibend und anstrengend.

Aufenthaltsbewilligung

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Marliese Mendel
Joel und die Debütantinnen

Seitdem das Bundesministerium für Inneres beschlossen hatte, dass im Ausland geschlossene Ehen in Österreich als Verpartnerung gelten, dauert es nicht mehr zwölf Monate, sondern zwischen einigen Wochen bis zu sechs Monaten, bis eine Aufenthaltsbewilligung von der MA35 erteilt wird.

Joel fand sofort einen Job und arbeitete bis Oktober 2013 als Friseur in einem bekannten Salon. Er verlor seine Arbeit in der gleichen Woche, als ihm der Arzt sagte, dass er Krebs hat. Im Dezember unterzog sich Joel einer erfolgreichen Operation und ist wieder vollkommen gesund.

Seit Mitte März 2014 schneidet Joel in seinem eigenen Laden, "Joels Dreamhair" Haare. Unter anderem auch die Haare der Debütantinnen des Balles der Wiener Sängerknaben.

(Arbeitergasse 11, 1050 Wien)

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